Kann der vermeintliche Vater den für ein sog. "Kuckuckskind" geleisteten Unterhalt vom wirklichen Vater zurückverlangen?
In einem aktuellen Urteil hat der 11. Familiensenat des Oberlandesgerichts Hamm entschieden, dass der vermeintliche Vater den für ein sog. "Kuckuckskind" geleisteten Unterhalt grundsätzlich erst dann erstattet verlangen kann, wenn die Vaterschaft des wirklichen Vaters in dem speziell dafür vorgesehenen gerichtlichen Verfahren festgestellt worden ist.
Der Familiensenat des Oberlandesgerichts hat damit in zweiter Instanz die Berufung des Scheinvaters gegen ein die Zahlungsklage gegen den biologischen Vater abweisendes Urteil des Amtsgerichts Warendorf zurückgewiesen.
Zur Begründung hat das Oberlandesgericht ausgeführt: Der Kläger, zu dessen Gunsten bereits in einem früheren Verfahren gerichtlich festgestellt worden ist, dass er nicht der Vater des während seiner Ehe geborenen Kindes ist, kann den wirklichen Vater des Kindes erst dann wegen des von ihm gewährten Unterhalts in Anspruch nehmen, wenn die Vaterschaft des biologischen Vaters in dem speziell dafür vorgesehenen gerichtlichen Verfahren festgestellt worden ist. Diese Beschränkung des Anspruchsrechts des Scheinvaters ist nach der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung im Grundsatz nicht allein deshalb wegen Treuwidrigkeit ausgeschlossen, wenn die für das gerichtliche Vaterschaftsanerkennungsverfahren allein antragsberechtigten Personen, nämlich die Mutter des Kindes bzw. das volljährige Kind sowie der biologische Vater einen solchen Antrag auf Durchführung des gerichtlichen Verfahrens nicht stellen, obwohl alle Beteiligten davon ausgehen, dass der Beklagte auch tatsächlich der wirkliche Vater des Kindes ist.
Im Hinblick auf die gegenwärtig zu der Gesamtproblematik geführte verfassungsrechtliche Diskussion hat der Familiensenat des Oberlandesgerichts gegen seine Entscheidung die Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zugelassen.
Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 14.02.2007 – 11 UF 210/06 – Oberlandesgericht Hamm | Pressemitteilung v. 09.05.2007
Hi! Verstehe die Diskussion nicht - die Mutter hat doch den vermeintlich falschen Vater getäuscht - nicht der andere Vater. Daher liegt doch der Ersatzanspruch gegen die Mutter vor - daß die sich ggfls. dann beim richtigen Vater eindeckt mag eine andere Sache sein. Mit der Volljährigkeit des Sprößlings sollte dann die Rückzahl-Zeit der Mutter beginnen.
Jährlich 25.000 "Kuckuckskinder" in Deutschland
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen heimliche Vaterschaftstests will die Bundesregierung die Feststellung der Vaterschaft erleichtern. Über die Zahl der Fälle in Deutschland und Europa gibt es Schätzungen.
Jährlich werden in Deutschland mindestens 25.000 Männer ohne eigenes Zutun Vater. Eine britische Studie aus dem Jahr 2005 geht in Europa von einer "Kuckuckskinder"-Rate von 3,7 Prozent aus. Die Ärztezeitung schätzte die Zahl der untergeschobenen Babys eines Jahrgangs sogar auf 35.000 bis 70.000.
Viele Scheinväter werden dabei zu Zahlvätern. Bis zum 18. Lebensjahr des Kindes kommen so nach den Richtlinien der Düsseldorfer Unterhaltstabelle auch bei Geringverdienern weit über 50.000 Euro zusammen.
Unter den meist Ahnungslosen sind auch viele Ehemänner. Nach dem Buchstaben des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten sie automatisch als Vater, wenn sie bei der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet waren. Ob zwischen beiden neun Monate zuvor noch "was war", ist völlig belanglos. Ist das Kind unehelich, kann die Mutter die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen.
Gewissheit bringen Tests mit genetischem Material, wie sie von Dutzenden Laboren für wenige Hundert Euro angeboten werden. Schon ein Haar reicht aus, um mit Sicherheit eine Vaterschaft auszuschließen. In Deutschland gibt es jährlich schätzungsweise 50.000 derartige Untersuchungen. Etwa die Hälfte wird mit Material vorgenommen, das sich zweifelnde Väter heimlich besorgt haben. Auch nach dem aktuellen Urteil aus Karlsruhe bleibt dies unzulässig.
Namensgeber der fremden Kinder ist der Kuckuck. Die Weibchen legen ihre Eier gern in Nester anderer Vogelarten. Die nichts ahnenden Wirtseltern brüten sie dann aus und stopfen die hungrigen Schnäbel der Küken. Die eigene Brut kommt dabei manchmal zu kurz.
Ich lese immer nur: REGRESSVORDERUNGEN-WIE KRIEGE ICH MEIN GELD WIEDER-WEN MUSS ICH VERKLAGEN..................................
Diese Diskussion kotzt mich einfach an, und diese Geldgeilheit der Männer.
Was ist das für ein Unterschied ob biologisch oder nicht? Haben die Papas denn keine Gefühle zu den Kindern entwickelt? Und lieben sie die Kinder jetzt nicht mehr, weil sie nicht biologisch sind?
Was für ein Armutszeugnis für die "Scheinväter"!!!!
Sie hecheln dem Geld hinterher, ohne an das betroffene Kind zu denken. Wie demütigend es ist für ein Kind, zum Gesundheitsamt zu gehen und Fingerabdrücke und Blutproben abgeben zu müssen. Dann noch ein Foto.... bitte schön lächeln...... Ich war dabei und fand es einfach schrecklich. (Das betroffene Kind war nur am heulen und fühlte sich wie ein Schwerverbrecher!)
Diese Väter haben kein Rückrad!!!! Sie nehmen in Kauf, dass sie das Kind velieren, aber haupsache der Preis stimmt am Ende.
Ich fass es nicht.
Da erdreistet sich eine "moderne" Frau die Beschissenen auch noch anzupöbeln, weil sie sich nicht klaglos in ihr Schicksal ergeben: ihrer sorglos durch die Gegend vögelnden Frau weiter ein treusorgender Mann und dem Kind ein engagierter Vater zu sein.
Bleib lieber mal bei dir und guck, was du angerichtet hast.